Entgegnung zum Beitrag in SPÖ Aussendung Februar 2019

Der Gemeindevorstand hat im Dezember 2011 einstimmig eine monatliche Aufwandsentschädigung von € 400 für den Obmann des Bauausschusses beschlossen. Nachdem sich an den Grundlagen dafür nichts geändert hat, hat dieser Beschluss bis heute seine Gültigkeit. Der Obmann erhält für seine Teilnahme an Ausschusssitzungen im Gegensatz zu den übrigen Ausschussmitgliedern kein Sitzungsgeld. Zieht man diese nicht ausbezahlten Sitzungsgelder ab, so beträgt die jährliche Aufwandsentschädigung ca. € 4.000 und nicht (wie von SPÖ behauptet) € 5.000. Das ergibt dann im Monat brutto ca. € 300 vor Steuern, was in etwa einer Honorierung von 2 Baumeisterstunden / Monat entspricht.

Seit 2011 hat es viele große Projekte im Bauressort der Gemeinde gegeben. Die Aussage des SPÖ-Artikels, dass es ohne Baustellen keiner zusätzlichen Leistungen des Bauausschussobmannes bedarf, entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit. Jedes Projekt verlangt eine gewissenhafte Vorbereitung mit hohen Kontroll- und Nachbearbeitungszeiten. Die Vorbereitungszeit beansprucht Monate und kann bei großen Projekten ein oder sogar mehrere Jahre dauern. Nicht jedes Sonderprojekt ist automatisch eine Baustelle mit Baggern oder Kränen. Zur Klarstellung haben wir exemplarisch einige dieser Projekte aufgelistet:

• Neues Baudichtekonzept für mehr Wohnraum in Anif
und für besseren Grünlandschutz.
• Schaffung der Rahmenbedingungen für die Neuerrichtung von 90 Wohnungen
• Neue Bebauungspläne
• Entwicklung und Leitung des Planungs- und Bauprozesses für das Bauvorhaben Volksschule Anif

Das ebenfalls im Artikel angeführte Honorar für die Sachpreisrichtertätigkeit beim Architektenwettbewerb für die Volksschule ist nicht nur angemessen, sondern absolut berechtigt. Hier waren ohne die notwendigen Vorbereitungszeiten alleine für die Jurytagungen zwei Urlaubstage erforderlich. Dieses Honorar stand allen Sachpreisrichtern zu und wurde so wie auch bei früheren Projekten von allen Fraktionen (inkl. SPÖ) vereinbart.

Diese Fakten dürften von der SPÖ Anif im Eifer ihres „Wahlgefechts“ vergessen oder bewusst ignoriert worden sein. Sollte die SPÖ Anif der Ansicht sein, dass eine Aufwandsentschädigung für diese Leistungen nicht angemessen ist, steht es ihr selbstverständlich frei, in der Gemeindevertretung oder im jeweiligen Ausschuss darüber zu diskutieren und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Interessant, dass dies im Zeitraum seit 2011 nie geschehen ist. – Wollte hier die SPÖ Anif aufgrund der bevorstehenden Gemeindewahlen etwa nur einen politischen Mitbewerber „anpatzen“?

Eine politische Kultur, die der Liste KRÜ jedenfalls fremd ist. Die Liste KRÜ und ihre Mitglieder stehen dafür, dass sie nicht andere verleumden und selbstverständlich dafür, dass sich niemand zu Unrecht einen persönlichen Vorteil verschafft. Faire und offene Kommunikation ist uns wichtig – FÜR ANIF und seine Bewohnerinnen und Bewohner.

Bürgermeisterin, Mag. Gabriella Gehmacher-Leitner
Obmann des Bauausschusses, Baumeister Gerhard Langecker