KRÜ Aktuell 202211

✓ Raumordnung—Erhöhung der Ausnutzbarkeit im Wohngebiet: mit dieser Möglichkeit zur Nachverdichtung – von Baumassenzahl 1,0 auf 1,2 – entstehen für Familien und Mehrgenerationenwohnen örtliche neue Anbaumöglichkeiten im Altbestand
✓ Grundsatzbeschluss für die Vertragsraumordnung bei Umwidmung von Grünland in Bauland: so hat die Gemeinde im Falle von Umwidmungen die Möglichkeit, mit den Grundeigentümer* innen Vereinbarung im öffentlichen Interesse zu treffen
✓ Förderung für Anschaffung von E-Bikes und Fahrrädern
✓ Förderung des Klimatickets Österreich und Salzburg
✓ Aufstellung von 30 weiteren Parkbänken mit besser angepasster Sitzhöhe für Senior*innen
✓ Errichtung der BMX-Pumptrackanlage für Kindergarten und Volksschulkinder
✓ Assisiparkplatz Neu-Anif – Neueinteilung und Neubeschilderung, Maßnahmen, Kontrollen
✓ Schwerpunktaktionen – zur Verkehrsberuhigung und zur Verringerung des Durchzugsverkehrs und unerlaubten Durchfahrens in den Wohnstraßen Ahorn-, Garten- und Eichenstraße in Neu-Anif
✓ Verkehrsspiegel bei der Einmündung Kirchenstraße in die Schloss Lassereggstraße, für die Einfahrt Schloss-Straße in die Salzachtalbundesstraße B159 und für die Einfahrt
Fürstenweg vom Feldweg parallel zur Autobahn
✓ Erweiterung des öffentlichen Spielplatzes Anif neben der Krabbelgruppe
✓ Errichtung des neuen Spielplatzes neben der Container-Ersatzschule
✓ Neues Spielhaus am Spielplatz in Neu-Anif
✓ Vollautomatische WC-Anlage bei der Aufbahrungshalle neben Niederalmer Kirche
✓ Errichtung des Container-Ausweichquartiers für die Erweiterung der Krabbelgruppe und der Alterserweiterten Gruppe auf insgesamt 5 Gruppen
✓ Straßensanierung Dorfstraße Niederalm
✓ Maßnahmen mit mobilen Bodenschwellen zur Temporeduzierung
✓ Neu-Anif Herbstfest 2021
✓ Notstromversorgung Trinkwasserbrunnen Niederalm
✓ Errichtung Gemeinschaftsgarten Neu-Anif
Am Donnerstag, 22.1.2016 konnte Bürgermeisterin Gabi Gehmacher Herrn Landesrat Hans Mayr, Landesbaudirektor Christian Nagl, zahlreiche Gemeindevertreter und viele Anrainern zu einer Streckenbegehung der unterschiedlichen Trassenvarianten für die Euregiobahn Salzburg Oberösterreich Bayern in Anif begrüßen.
Sehr schnell wurde bei der Begehung klar, dass die bisher vom Land favorisierte Variante mit der Trassenführung „quer über die Felder“ für Anif und Niederalm nicht sinnvoll wäre, da die geplanten Haltestellen viel zu weit von den Wohngebieten und den Firmen entfernt wären und es so zu einem unnötigen „Verbrauch“ von Grünland kommen würde. Die von Landesrat Mayr angekündigte neuerliche Überprüfung der Trassenführung und die Zusage ist hier als erster Erfolg zu sehen.
Bei der Begehung wurde eine enge Abstimmung zwischen Land Salzburg und Gemeinde Anif für den nächsten Planungsschritten vereinbart.
Von Seiten der Gemeinde wurde der Wunsch nach einer Haltestelle beim Maximarkt/Waldbad klar formuliert, damit die neue Euregiobahn Salzburg Oberösterreich Bayern sogar für den täglichen Einkauf im Ort verwendet werden kann und zunehmend auch Kunden aus dem Süden Salzburgs und aus Hallein „öffentlich“ zum Einkaufen kommen können.
„Anif wird von der Stadtregionalbahn enorm profitieren. Wir wollen die Gemeinde bei den Planungen so gut wie möglich einbinden. Bei der Trassenfindung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen: Wohnbevölkerung und Firmen sollten bestmöglich an die Bahn angebunden sein. Die Gesamtfahrzeit spielt eine Rolle, weil die Bahn in Konkurrenz zum Auto stehen wird. Zudem prüfen wir die Möglichkeit, einen funktionierenden Park-and-Ride-Platz bei der Autobahn zu errichten. Mit der Stadtregionalbahn wäre das ideale Verkehrsmittel geschaffen, die Menschen von der Autobahn direkt in die Altstadt zu bringen. Die Park-and-Ride-Anlage wäre auch interessant für Autofahrer aus Bayern, aber auch für Salzburger, die über die Tauernautobahn aus dem Süden anreisen“, erklärte Landesrat Hans Mayr.
Insgesamt sehen wir den Besuch von Landesrat Hans Mayr als Erfolg und als ersten Schritt in die richtige Richtung zur Intensivierung der Kooperation zwischen Land Salzburg und der Gemeinde Anif. Alle Beteiligten waren von der Wichtigkeit des Projekts überzeugt und ich persönlich sehe das Projekt als große Chance für Anif. Aktuell ist es der einzige Weg, wie wir das Verkehrsproblem mit seiner Lärm- und Abgasbelastung in unserem Ort langfristig in den Griff bekommen können.
Im Frühjahr 2015 wurde vor über 36 Bürgermeistern im Gemeindesaal bei uns in Anif die Machbarkeitsstudie für die Regionalstadtbahn RSB vorgestellt. Schon bei dieser ersten öffentlichen Präsentation der Machbarkeitsstudie hat sich Sepp Grasmann als damals geschäftsführender Bürgermeister ganz deutlich gegen die für Anif vorgesehene Trassenführung ausgesprochen.
Bei der vom Land Salzburg vorgesehenen Trasse (auf der Planskizze blau) würde die Bahn quer über unsere Felder, weit entfernt vom Ortszentrum fahren. Die einzige in Niederalm vorgesehene Haltestelle wäre am Salzweg, weit weg von allen Siedlungsgebieten. Dabei wären weder unsere Niederalmer Wohngebiete, noch die Einkaufsmärkte wie Maximarkt, Lidl und Tagwerker oder wichtige Arbeitgeber wie Hogast, Meininger, Kiska und PGV sinnvoll angebunden und würde man so gleichzeitig beste landwirtschaftlich genutzte Felder, wie auch bebaute Grundstücke völlig unnotwendig zerstören!
Für Anif und Niederalm macht nur die Variante Sinn (Planskizze rot), die innerorts als Straßenbahn entlang und auf der Salzachtalbundesstraße über die Königseeache nach Rif fährt. „Die Bahn muss zu den Leuten fahren!“ – Das funktioniert nur mit bedarfsgerechten Haltestellen, die für die Fahrgäste fußläufig erreichbar sind!
Nach verschiedenen Gesprächen kommt es jetzt endlich zum wichtigen offiziellen Gespräch zwischen Land Salzburg (Landesrat Hans Mayr) und Gemeinde (BM Mag. Gabi Gehmacher), bei dem das Thema mit allen Beteiligten im Detail geklärt werden soll.
Vor vier Wochen dachten viele, dass das Thema Anifer Golfplatz nun der Geschichte angehört und damit alle Diskussionen dazu vom Tisch wären. Laut gestrigen Medienberichten scheint dies nun nicht so zu sein. Der ORF titelt auf seiner Homepage: „Streit um Golfplatz nimmt kein Ende“.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es durch die Entscheidung der Eigentümerfamilien, eine außerordentliche Revision anzustrengen, in Anif wirklich zu einem Streit kommen wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Erkenntnis vom 14.4.2015 klar zum Ausdruck gebracht, dass die Abweisung des Antrags auf Errichtung und Betrieb des Vorhabens „Golfplatz Anif“ durch die Salzburger Landesregierung vom 16.10.2014 zu Recht erfolgt ist. Das Bundesverwaltungsgericht erläutert darin sehr ausführlich, warum die Abweisung zu Recht erfolgt ist. Dabei sind vor allem zwei Punkte entscheidend:
1.Erhaltung des Waldes, insbesondere vor dem Hintergrund des extrem niedrigen Waldanteils in der Gemeinde Anif und der Funktion des Waldes als Erholungsraum für die Aniferinnen und Anifer.
2. Wirtschaftliche bzw. touristische Auswirkung des Golfplatzes: Hier sieht das Bundesverwaltungsgericht eher geringe Auswirkungen, da laut Gutachten in der Region um Anif bereits eine überdurchschnittlich hohe Golfplatzdichte zu beobachten sei, was wiederum bereits mit der nachweislichen Unterauslastung einiger Golfplätze im Salzburger Raum verbunden sei.
Mir persönlich ist der Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft besonders wichtig. Den Freizeit- und Erholungswert des Waldes, der Wald- und Feldwege stufe ich persönlich besonders hoch ein, sei es beim Spazierengehen, beim Laufen oder Nordic Walken oder auch mit dem Fahrrad. Natürlich soll auch den Golfern die Möglichkeit gegeben werden, ihren Sport auszuüben. Ich bin überzeugt dass es dafür ganz in unserer Nähe hervorragende Möglichkeiten gibt.
Jeder, der den wunderbaren Spazierweg beginnend ab Mühlei-Kreuzung, Fußgängerübergang Alpenstraße bis zum Waldbad schon einmal gegangen ist, wird die Schönheit dieses Landschaftsteils (wie man auf dem obigen Foto sehen kann) bestätigen können. Diejenigen, die diesen wunderschönen Teil von unserem Anif noch nicht kennen oder nicht mehr so gut in Erinnerung haben, lade ich dazu ein, sich persönlich bei einem Spaziergang ein aktuelles Bild zu machen.
am 29.4.2015 findet zum 18. Mal der Internationaler Tag gegen Lärm (International Noise Awareness Day) statt. Am „Tag gegen Lärm“ geht es darum, die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkungen zu lenken mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Bei einer Analyse der aktuellen Lärmkarten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ergeben sich für die Gemeinde Anif zum Thema Lärmschutz drei Problembereiche, bei denen schon heute die gesetzlichen und auch die von der WHO empfohlenen Grenzwerte bei weitem überschritten werden:
Die folgende Tabelle soll einen Eindruck darüber geben, wie ernst die Situation ist, wie weit die Ist-Werte von den Soll-Werten abweichen und zeigt den dringenden Handlungsbedarf deutlich auf.
Das kann und darf von uns nicht hingenommen werden. Neben bereits in der Gemeinde begonnen und umgesetzten Maßnahmen, die natürlich ausgeweitet werden sollen, benötigen wir hier die Unterstützung von Land und Bund.
Zur Zeit kostet eine Jahresfahrkarte von Anif und Neu-Anif in die Stadt € 333,00, von Niederalm nach Salzburg € 440,00. „Umsteiger“ müssen zusätzlich € 133,00 für die Kernzone dazu zahlen, womit eine Jahresbusfahrkarte € 466,00 bzw. € 573,00 kostet.
In der Gemeindevorstandssitzung am 29. Oktober 2014 wurde einstimmig beschlossen, ab 1. November 2014 die Jahresfahrkarte für bis zu 3 Zonen allen Ortsbewohnern um € 366,00 anzubieten. Wer sich also ab 1. November 2014 eine Jahresbusfahrkarte für bis zu 3 Zonen gekauft hat bzw. kauft, bezahlt für diese nur noch € 366,00.
Mit diesem Zuschuss, der unbürokratisch bei Vorlegen der Jahresfahrkarte von der Gemeinde ausbezahlt wird, soll ein kräftiges Signal, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, gesetzt werden. In der Folge werden die Flachgauer Gemeinden sich bemühen, gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrsverbund die komplizierte Kernzonenregelung zu beseitigen.
Resolution der Gemeinden Anif und Grödig gegen die Zunahme des Flugbetriebes über ihr Gemeindegebiet durch die Gemeindevertretungen einstimmig beschlossen.
Der Fluglärm hat sich hauptsächlich seit 2013 dadurch deutlich erhöht, weil Deutschland mit der Inkraftsetzung einer Durchführungsverordnung zur teilweisen Unterbindung des Flugverkehrs über deutsches Staatsgebiet, die Flüge vermehrt über Anif und Grödig leitet. Nachstehende Resolution wurde dem zuständigen LH-Stv. Dr. Christian Stöckl und der Flughafenbetriebsleitung übermittelt.
4. Wir verwehren uns gegen Anflugsrouten, bei welchen unser Gemeindegebiet von tief fliegenden Flugzeugen (manchmal sogar unter 250 m) überflogen wird, insbesondere wenn der Überflug noch mit dem Triebwerkslärm eines Circleanflugs verbunden ist.
5. Wir fordern weiters den Flughafen Salzburg sowie die Austrocontrol auf, zügig sämtliche technischen, organisatorischen und regulativen Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem BürgerInnenbeirat Salzburger Flughafen zu erarbeiten und umzusetzen, die den Fluglärm für alle Anrainer auf das absolut erforderliche Minimum reduzieren. Dazu gehören die Findung der lärmärmsten Anflugsrouten (insbesondere für den Circle), die Adaptierung der Betriebszeiten (morgens ab 7:00, abends bis 22:00), die Schaffung von Anreizen für den Einsatz lärmärmerer Flugzeuge, die Unterbindung von besonders lärmintensiven Sichtfluganflügen und die Reglementierung von privaten Flugbewegungen, speziell an Sonn- und Feiertagen.